Mit dem Begriff „Straßenkinder“ werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezeichnet, für die die Straße zum Lebensmittelpunkt geworden ist. UNCICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, unterscheidet zwei Gruppen von Straßenkindern:
Neue UN-Definition
Ein besonders wichtiges UN-Dokument in Bezug auf Straßenkinder ist der Generalkommentar 21 zur UN-Kinderrechtskonvention „on children in street situations“ aus dem Jahr 2017. Er gibt folgende Definition: Mit Kindern im Straßen-Zusammenhang sind Kinder gemeint, die (a) von der Straße abhängig sind, um dort zu leben und/oder zu arbeiten – allein, mit Freunden oder Familienangehörigen; sowie (b) eine breitere Gruppe von Kindern, die mit öffentlichen Plätzen eng verbunden sind. Für sie spielt die Straße eine zentrale Rolle in ihrem alltäglichen Leben bzw. für ihre Identität. Als „öffentliche Plätze“ gelten auch Orte wie Straßenmärkte, öffentliche Parks, Plätze oder Bus- und Bahnstationen. Nicht gemeint sind öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder vergleichbare Einrichtungen.
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