In der Ukraine herrscht seit mittlerweile sieben Monaten Krieg. Die Bevölkerung ist auf die Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Unternehmen können laut Einkommenssteuergesetz ihre Geld- und Sachspenden, die via Hilfsorganisationen wie Jugend Eine Welt in die Ukraine bzw. die angrenzenden Nachbarstaaten gelangen, als Betriebsausgaben geltend machen. Denn das Einkommenssteuergesetz erlaubt die volle, 100-prozentige Absetzung, sofern solche Hilfen im Zusammenhang mit akuten Katastrophenfällen stehen und für das Unternehmen werbewirksam sind. Als Nachweis eignen sich mediale Berichterstattung, Aussendungen an Kunden oder Spendenhinweise auf der Unternehmenshomepage.
Detaillierte Informationen zu der 100-prozentigen Absetzbarkeit von Unternehmensspenden für die Ukraine-Nothilfe finden Sie in der Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine.
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