Unabhängig davon, ob sich eine Katastrophe im In- oder Ausland ereignet hat, können Unternehmen im Fall der Katastrophenhilfe ihre Geld- wie Sachspenden als Betriebsausgaben zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Ohne betragliche Obergrenze. Die Geld- oder Sachaufwendungen müssen lediglich der Werbung für das eigene Unternehmen dienen. Katastrophen sind außergewöhnliche Schadensereignisse wie Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, Sturmschäden, Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz sowie Brand- und Explosionskatastrophen, Terroranschläge oder humanitäre Katastrophen wie Seuchen, Hungersnöte, Flüchtlingsströme und kriegerische Konflikte.
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.