Im Jahr 2012 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) das Unterstützungsmodell der zinsenlosen Darlehen von Jugend Eine Welt einer Überprüfung unterzogen. Grund dafür: Es bestand der Vorwurf, es könnte sich dabei um ein „verbotenes Einlagengeschäft“ handeln.
Dieser Vorwurf wurde nach der Prüfung ausgeräumt. Seitens der FMA wurde schriftlich zugesagt, dass zinsenlose Darlehen an Jugend Eine Welt möglich sind. Lediglich eine Anpassung der Verträge war notwendig. Wesentlich dabei ist, dass die zinsenlosen Darlehen „nachrangig gestellt“ sind. Dies bedeutet, dass im Falle eines Konkurses zuerst alle anderen Gläubiger bedient werden und erst dann die DarlehensgeberInnen von Jugend Eine Welt.
Hinweis 2018
Seit der Prüfung unseres Modells der zinsenlosen Darlehen im Jahr 2012 durch die FMA hat sich rechtlich nichts Wesentliches geändert. Bei Fragen zu dieser Rechtsmaterie bzw. allen aktuellen Entwicklungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.