Wenn kein Testament besteht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, zu welchen Teilen Ihre Angehörigen erben. Wenn Sie keine Erben haben, bekommt der Staat Ihr gesamtes Vermögen. Wenn das nicht in Ihrem Sinne ist, können Sie mit einem Testament selbst entscheiden, was mit Ihrem Nachlass passiert.
- Zum Beispiel können Sie in Ihrem Testament Personen bedenken, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden.
- Sie können auch die Hilfsorganisation Jugend Eine Welt mit einem Geldbetrag oder einem Teil Ihres Nachlasses bedenken.*
- Es gibt auch die Möglichkeit, Jugend Eine Welt als Ersatzerben einzusetzen, sollte das Erbe nicht angetreten werden können.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre. Hier bestellen.
*Wichtige Angaben im Testament:
Jugend Eine Welt – Don Bosco Entwicklungszusammenarbeit
Münichreiterstraße 31, 1130 Wien
ZVR: 843744258